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   OVG Sachsen, 18.02.2010 - 5 A 735/09   

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https://dejure.org/2010,15736
OVG Sachsen, 18.02.2010 - 5 A 735/09 (https://dejure.org/2010,15736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2010 - 5 A 735/09 (https://dejure.org/2010,15736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 5 A 735/09 (https://dejure.org/2010,15736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 67 Abs. 4, § 173; ZPO § 78b Abs. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung, Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postulationsfähige Personen im oberverwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend eine Abgabenangelegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähige Personen im oberverwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend eine Abgabenangelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 08.09.2009 - 6 F 2218/09

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung nach VwGO § 164; kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 5 A 735/09
    Der Antrag vom 23.12.2009 und die weiteren Ausführungen des Klägers im Schreiben vom 14.1.2010 sind auch nicht als Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78b Abs. 1 ZPO anzusehen, für den es keiner Vertretung des jeweiligen Antragstellers durch einen Rechtsanwalt bedarf (HessVGH, Beschl. v. 8.9.2009, NVwZ 2009, 1445; BFH, Beschl. v. 24.6.2009 - IX S 11/09 -, juris, zu § 155 FGO i. V. m. § 78b ZPO).
  • BFH, 24.06.2009 - IX S 11/09

    Kein Vertretungszwang im unselbständigen Zwischenverfahren zur Beiordnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 5 A 735/09
    Der Antrag vom 23.12.2009 und die weiteren Ausführungen des Klägers im Schreiben vom 14.1.2010 sind auch nicht als Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78b Abs. 1 ZPO anzusehen, für den es keiner Vertretung des jeweiligen Antragstellers durch einen Rechtsanwalt bedarf (HessVGH, Beschl. v. 8.9.2009, NVwZ 2009, 1445; BFH, Beschl. v. 24.6.2009 - IX S 11/09 -, juris, zu § 155 FGO i. V. m. § 78b ZPO).
  • OVG Sachsen, 25.01.2019 - 5 E 520/18

    Zum Anwaltszwang vor dem Oberverwaltungsgericht beim Antrag auf einen Notanwalt

    Er unterliegt ebenso wenig wie ein Prozesskostenhilfeantrag dem Anwaltszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Februar 2010 - 5 A 735/09 -, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 8. September 2009 - 6 F 2218/09 -, juris Rn. 4; BFH, Beschl. v. 24. Juni 2009 - IX S 11/09 -, juris Rn. 2, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2013 - 2 A 814/12

    Beiordnung eines Notanwalts, Darlegungserfordernis

    1 1. Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 78b ZPO ist zwar zulässig, da der Kläger für den Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes selbst nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf (vgl. BFH, Beschl. v. 24. Juni 2009 - IX S 11/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 18. Februar 2010 - 5 A 735/09 -, juris).
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